TERMS & CONDITIONS

GENERAL RENTAL CONDITIONS – BULLIMOTO RENTAL AGREEMENT.


ALLGEMEINE VERMIETUNGSBEDINGUNGEN - MIETVERTRAG

Nachfolgen sind die allgemeinen Bedingungen des Mietvertrags, der zwischen dem Unternehmen (Bullimoto SL CIF: B57916744, nachfolgend Bullimoto) und dem Kunden geschlossen wurde. Die Identifikationsangaben der Kunden sind im Mietvertrag aufgeführt. Das Folgende ist eine Übersetzung und zu Informationszwecken angegeben. Die allgemeinen Mietbedingungen in spanischer Sprache sind das rechtsgültiges Dokument.

ARTIKEL 1. NUTZUNG UND ZUSTAND DES FARHZEUGS

1.1 Der Kunde erhält das auf dem Vertrag beschriebene Fahrzeug in einwandfreiem Zustand mit seinen Unterlagen, Reifen und Zubehör (Helm, Schlüsseletiketten usw.) und verspricht, das Fahrzeug in Übereinstimmung mit dem Zirkulationscode zu halten und zu fahren. Schäden, die am gemieteten Fahrzeug verursacht werden, sind gemäß die im Shop angezeigten Reparaturkosten- und Ersatzteilliste zu begleichen, die der Kunde gelesen und vollständig verstanden zu haben bestätigt.

1.2 Das Fahrzeug darf nur durch die Kunden oder eine Person, die als zusätzlicher Fahrer im Mietvertrag und/oder in einem Anhang angegeben wurde, im Besitz eines gültigen Führerscheins, die die Fahrzeugkategorie entspricht angetrieben werden kann, und für die Land des Mietvertrags und in Kraft und muss den im Ausland ausgestellten Führerschein umtauschen, wenn dies nach geltendem Recht erforderlich ist.

1.3 Es ist verboten, mit einem 50ccm Roller auf der Autobahn zu fahren. Der Kunde kann auf eine Autobahn mit 125cc und 300cc fahren.

1.4 Es ist verboten, das Fahrzeug an Bord von Schiffen, Zügen, Lastwagen oder Flugzeugen zu transportieren (es sei denn, dies wurde ausdrücklich von Bullimoto genehmigt).

1.6 Alle vom Kunden verursachte Schäden aufgrund der Verletzung der Bedingungen in diesem Artikel festgelegt oder durch die Verwendung des Fahrzeugs gegen eine Bedingung dieser Vereinbarung verursacht und/oder aufgrund einer anderer Verwendung als die, die vom Vermieter im Mietvertrag festgelegt, berechtigt Bullimoto das Fahrzeug von dem Kunde zu entziehen und ihm die aufgetretene Reparaturkosten oder andere entsprechend Folgekosten von Schäden in Übereinstimmung mit den Bullimoto Reparaturkosten und Ersatzteilliste zu berechnen.

1.7 Wenn der Roller verloren oder gestohlen wird, muss der Kunde die Schlüssel des Rollers und die Polizei Diebstahl Beschwerde präsentieren, ansonsten muss der Kunde ein Betrag von maximal über 1400,00 Euro annhemen.

ARTIKEL 2. PREIS, DAUER UND VERLÄNGERUNG DER MIETE

2.1 Der Mietpreis entspricht dem im Mietvertrag angegebenen Preis, der mit dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gemäß dem gewählten Tarif vereinbart wird.

2.2 Der Mietpreis enthält die verpflichtende allgemeine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge.

2.3 Bullimoto ist der Ansicht, dass es keinen triftigen Grund gibt, davon gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Mietbedingungen abzuziehen. Nach der Rückgabe des Scooters durch den Kunden an den Laden, von dem er ursprünglich gemietet wurde, wird Bullimoto die Kaution auf die gleiche Karte (wenn die Mietdauer weniger als 28 Tage beträgt) oder die Überweisung auf das Bankkonto des Kunden ( wenn die Mietdauer 28 Tage überschreitet).

2.4 Die Kaution darf auf keinem Fall für eine Verlängerung verwendet werden. Falls der Kunde die Mietdauer verlängern möchte, muss der zusätzliche Betrag für eine solche Verlängerung bezahlt werden.

2.5 Der Kunde hat das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Wenn das Fahrzeug auf dem Vertrag zurückgegeben wird, wird ein Betrag von 50.00 Euro pro Tag für die Verspätung berechnet. Sie werden entsprechend aufgefordert, es sei denn, Bullimoto wird schriftlich benachrichtigt.

2.6 Der Mietservice wurde Bullimoto während der Geschäftszeiten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen übergeben.

2.7 Der Roller darf nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecke verwendet werden, es sei denn, dies wurde zuvor mit Bullimoto vereinbart.

2.8 Bei kundenspezifischer Lieferung und Abholung kann Bullimoto die angegebene Lieferzeit für Reservierungen, die weniger als 24 Stunden im Voraus erfolgen, nicht garantieren.

ARTIKEL 3. ZAHLUNGEN

3.1 Der Kunde ist einverstanden das Folgende an Bullimoto zu zahlen:

a) Der Betrag, der sich aus der Umsetzung der allgemeine Tarife und dem im Vertrag ursprünglichen Preis gemäß dem ausgewählten Tarif ergibt, entspricht dem Zeitraum, der Versicherung, Zusatzgeräte und den zusätzlichen Dienstleistungen (Bedingungen wie vereinbart), wie z. B. den anwendbaren Gebühren und Steuern.

b) Die entsprechende SUmme aller Bußgelder oder Strafen und die entsprechenden Sanktionen für jede Art von Verstoß gegen die Rechtsvorschriften, die dem Kunden beim Führen des gemieteten Fahrzeugs widerfahren können, sowie die Gebühren für den Zahlungsverzug des Mieters und des Gerichts und außergerichtliche Gebühren, die dem Mieter infolge der oben genannten Fälle entstehen können. Im Falle von Bußgeldern berechnet Bullimoto dem Kunden einen Betrag von 25, 00 Euro für die Verwaltungsverfahren.

c) Ein Betrag von 75, 00 Euro falls die Anwesenheit eines Bullimoto-Mitarbeiters bei einem Abschleppdienst erforderlich ist, um das beschlagnahmtes Fahrzeug, dass beschlagnahm ist zurückzufordern. Darüber hinaus ist der Kunde auch verantwortlich für die Zahlung der Geldstrafe, die aus dem von den örtlichen Behörden beschlagnahmten Roller stammt, die direkt vom Kunde angegebene Kreditkarte belastet wird.

3.2 Die Zahlung der in Paragraph 3.1 genannten Kosten erfolgt per Kreditkarte, Bargeld oder Überweisung. Falls der Mieter die vorgenannten Kosten nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem Eintritt bezahlt, hat der Vermieter das Recht, diese Kosten von der Kaution abzuziehen und ohne weitere Formalitäten eine gerichtliche oder außergerichtliche Klage zu erheben.

ARTIKEL 4. VERSICHERUNG, DIEBSTAHL, VERLUST UND BESCHADIGUNG DES FAHRZEUGS

4.1 Der Mietpreis beinhaltet eine Haftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten und Passagieren ohne bestehende Selbstbeteiligung oder Maximalverantwortung abdeckt (Basisversicherung).

4.2 Für sonstige Risiken (Diebstahl, Verlust, Beschädigung des Fahrzeugs) ist eine Selbstbeteiligung oder eine maximale Selbstbeteiligung des Kunden von 1400,00 EURO vorgesehen. Der Verlust oder die Beschädigung des Zubehörs (Schlüssel, Helme usw.) und der geliehenen Zubehörteile (Topcase, Helm, Handschuhe, Windschutzscheibe, Decke usw.) sind nicht durch die Selbstbeteiligung gedeckt und werden gemäß den Bullimoto Damage Repair Costs and Parts berechnet Liste, die der Kunde vollständig gelesen und verstanden hat. Bullimoto hat das Recht, diese Kosten direkt von der Anzahlung abzubuchen. Sollte die Anzahlung diese Kosten nicht decken, ist der Vermieter berechtigt, die Differenz von der angegebenen Kreditkarte abzubuchen, ohne dass der Kunde erneut unterschreiben muss. Der Kunde genehmigt diesen Vorgang durch Unterzeichnung des Mietvertrages.

4.3 Bei einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug hat der Auftraggeber alle Einzelheiten aller anderen an dem Unfall beteiligten Parteien zur Kenntnis zu nehmen. Die Kaution wird von Bullimoto einbehalten, bis die Versicherungsgesellschaft die Richtigkeit der übermittelten Daten bestätigt und sich bereit erklärt, den betreffenden Unfall abzudecken.

4.4 Der Kunde und seine Passagiere kennen die Risiken, die mit dem Mieten eines Motorrades oder Rollers verbunden sind, genau und bestätigen, dass sie über die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügen, um das Motorrad zu fahren, ohne die Integrität ihrer Passagiere oder Dritter zu gefährden.

4.5 Bullimoto haftet unter keinen Umständen für Krankenhaus- oder Krankheitskosten.

4.6 Wenn das Fahrzeug zurückgegeben wird und eine Reinigung aufgrund von Flüssigkeiten, Cremes, Lebensmitteln, Sand oder anderen Dingen außerhalb der üblichen Nutzung des Fahrzeugs erforderlich ist, wird eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben.

4.7 Durch die Bezahlung der Bullicare-Versicherung reduziert der Kunde die zahlbare Kaution von 350,00 EURO mit einer vom Kunden zahlbare Selbstbeteiligung von 350,00 EURO. Alle weitere Angaben zum Versicherungsvertrag bleiben unverändert.

4.8 Die Bullicare-Versicherung ist nur für Kunden mit umfassender Fahrerfahrung auf Motorrädern / Rollern verfügbar. Bulli Care Insurance wird nach Ermessen von Bullimoto angeboten

ARTIKEL 5. PANNENHILFE

5.1 Wenn das Fahrrad nicht gefahren werden kann oder nicht gestartet werden kann, muss der Kunde die Pannenhilfe des Unternehmens anrufen. Diese Nummer befindet sich auch im Inneren des Fahrzeugs auf einem Beipackzettel zusammen mit der Dokumentation des Fahrrads.

5.2. Der Pannendienst ist im Mietpreis enthalten und erstreckt sich über eine Entfernung von 100 km von dem Geschäft, in dem er gemietet wurde. Für Hilfeleistungen außerhalb dieses Radius trägt der Kunde die Kosten der Pannenhilfe. Der Kunde verpflichtet sich, den Roller nicht zu verlassen, bevor die Pannenhilfe am Ort angekommen ist, an der der Roller ausgefallen ist, um ihn zu dem Geschäft zu bringen, von dem aus er gemietet wurde.

5.3. Bullimoto stellt dem Kunden 50,00 EURO in Rechnung, wenn der Kunde die Pannenhilfe missbraucht: (I) verlorene Schlüssel oder Helme, (II) Benzinmangel (Kraftstoff), (III) roter Sicherheitsknopf, (IV) Rettung der Fahrzeuge, die nicht asphaltiert oder für das Fahren auf Straßen ungeeignet sind, oder die Unkenntnis der ordnungsgemäßen Funktion des Rollers umfassen den Missbrauch.

5.4 Wenn Bullimoto verpflichtet ist, ein Fahrzeug abzuholen, weil der Kunde das Fahrzeug unbeaufsichtigt lässt, wird eine Gebühr von 60,00 Euro berechnet.

ARTIKEL 6. INSTANDHALTUNG UND REPARATUREN

6.1 Der Kunde darf die Reparatur des Fahrzeugs nicht bestellen, es sei den es wurde von Bullimoto genehmigt.

6.2 Reifen sind die ausschließliche Verantwortung des Kunden. Wenn eine Reparatur oder ein Austausch aufgrund einer Beschädigung oder Reifenpanne erforderlich ist, trägt der Kunde die Kosten.

6.3 Der Kunde is verantwortlich das Fahrzeug anzuhalten, wenn eine Fehlfunktion des Fahrzeugs erkannt wird, und Bullimoto oder den Pannenhilfsdienst zu kontaktieren.

ARTIKEL 7. KRAFTSTOFF

7.1 Der während der Mietzeit verbrauchte Kraftstoff wird vom Kunden bezahlt.

7.2 Der Kunde muss das Fahrzeug mit der richtigen Kraftstoffart betanken, andernfalls ist der Kunde für die Kosten verantwortlich, die bei der Übertragung und / oder Reparatur von Schäden am Fahrzeug durch falsches Tanken entstehen.

7.3 Der Roller muss mit dem gleichen Kraftstoffstand wie zuvor im Vertrag angegeben zurückgegeben werden. Wird der Roller nicht mit dem gleichen Kraftstoffstand zurückgegeben, berechnet Bullimoto 20,00 Euro

ARTIKEL 8. UNFÄLLE

8.1 Im Falle eines Unfalls mit dem gemieteten Fahrzeug muss der Kunde dem Geschäft, in dem das Fahrzeug gemietet wurde, die von den beiden beteiligten Parteien ordnungsgemäß ausgefüllte Unfallerklärung (blaues Formular im Sitz des Rollers mit anderen Unterlagen) vorlegen Spätestens 48 Stunden ab dem Zeitpunkt des Unfalls, außer in Fällen höherer Gewalt, und in jedem Fall immer vor dem Ende der Vermietung. Unvollständige oder unleserliche Unfallerklärungen werden nicht akzeptiert. In diesem Fall trägt der Kunde die Verantwortung für die Zahlung von Schäden am Fahrzeug.

8.2 Bei Nichtlieferung der Unfallerklärung an Bullimoto durch den Kunden wird eine an Bullimoto zu zahlende Mindestgebühr von 30 Euro erhoben, unabhängig von den Kosten für die Beschädigung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe. Dieser Betrag kann in jedem Fall von Bullimoto geändert werden. In jedem Fall wird die Kaution einbehalten, bis der Kunde geklärt hat, welche Partei für den Unfall verantwortlich ist und wer daher für die Schäden am Fahrzeug von Bullimoto verantwortlich ist

8.3 Ist das Fahrzeug im Falle eines Unfalls nicht fahrbereit, behält Bullimoto die Kaution bis zur Erledigung der Formalitäten des Schadensgutachtens ein. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs. Mietgebühren werden nicht erstattet, wenn das Fahrzeug aufgrund eines vom Kunden verursachten Unfalls vorzeitig zurückgegeben wird

ARTIKEL 9. ÄNDERUNG DES MIETVERTRAGES

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die übrigen Bestimmungen des Mietvertrages können nur durch schriftliche Vereinbarung und Unterschreibung beider Parteien geändert werden.

ARTIKEL 10. ELEKTRONISCHE VERARBEITUNG PERSÖNLICHER DATEN

Der Kunde ermächtigt die elektronische Verarbeitung persönlicher Daten, die in diesem Vertrag gennant werden, die für die vertraglich vereinbarte Leistung sowie für das Angebot und den Abschluss eines Vertrages für sonstige Produkte und Dienstleistungen durch den Vermieter erforderlich sind. Der Kunde hat das Recht seine persönliche Daten abzurufen, zu korrigieren und zu löschen, durch einen schriftlichen Antrag an den Vermieter unter info@bullimoto.com

ARTIKEL 11. APPLICABLE LEGISLATION AND JURISDICTION

11.1 Der vorliegende Vertrag wird gemäß den spanischen Gesetzen gültig und ausgelegt.

11.2 Dieser Vertrag zwischen dem Kunden und Bullimoto fällt in die Zuständigkeit/Rechtssprechung der Gerichte von Palma de Mallorca und der Kunde verzichtet auf alle anderen gesetzlichen Rechte, die ihm zustehen.

ARTIKEL 12. RESERVIERUNG- STONIERUNGSBEDINGUNGEN

Erfolgt die Stornierung mit einer Frist von mehr als 48 Stunden, werden 100% des bezahlten Betrags erstattet. Für Stornierungen, die innerhalb von 48 Stunden vor Mietbeginn erfolgen, wird keine Rückerstattung gewährt.

ARTIKEL 13. ANZAHLUNG

Der Kunde zahlt Bullimoto eine Kaution in Höhe von 350, 00 Euro zur Deckung allfällige Schäden, die der Vermieter gemäß diesem Vertrag erleiden könnte. Der vorgenannte Betrag wird dem Kunden nur zurückerstattet, wenn für Bullimoto (wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt) kein Grund besteht, einen Teil davon abzuziehen.

ARTIKEL 14. VESPA ERSATZ

Bullimoto ersetzt das gemietete Fahrzeug ohne zusätzliche Kosten unter folgenden Umständen:

a) Vom Kunden nicht verursachter Unfall

b) Vom Kunden nicht zu vertretender mechanischer Defekt

c) Diebstahl nach Vorlage eines offiziellen Polizeiberichts und der Schlüssel

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